Sehr geehrte Mitglieder der Luftwaffen-Motorsportgruppe,
die aktuelle Corona Schutzverordnung von NRW, Stand 3.April 2022, erlaubt nun wieder das Betreten von Sport-und
Freizeiteinrichtungen ohne 3G-Regelungen.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes innerhalb unseres
Vereinsgebäudes ist weiterhin erforderlich.
Gemäß Weisung des Kasernenkommandanten vom 25.11.2021 erfolgt bei Zutritt in die Kaserne von
„Externen“ (also Nichtangehörigen der Luftwaffenkaserne Wahn) auch eine Prüfung des Nachweises, ob die Person geimpft oder genesen ist.
Der Nachweis muss immer in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass
verifiziert werden.
Achtung: Eine Prüfung mittels QR-Code-Auslesen ist aus technischen Gründen bei der
Ausweisstelle/bei der Wache nicht möglich.
Herzliche Grüße
Der Vorstand
der Luftwaffen Motorsportgruppe
Die Fahrzeugvermietung findet über die Geschäftsstelle statt. Der Zutritt
zur
Geschäftsstelle (nur eine Person) erfolgt zu den Öffnungszeiten über den rückwärtigen Eingang von
dem Vereinsgebäude.
Beim Betreten der Geschäftsstelle ist das vom Vorstand erarbeitete Hygienekonzept zwingend zu beachten (siehe unter COVID-19
Hygienekonzept ).