Werkstattwarte
Der Werkstattwart ist ein Zahnrad im Getriebe erfolgreicher Vereinsarbeit. Zu den Aufgaben des Werkstattwartes gehören u.a. :
- Ausübung des Hausrechtes im Gebäude 168 bei Abwesenheit von Personen der Vorstandsebene.
- Überwachung der Nutzungsordnung der Werkstatt, insbesondere:
- ordnungsgemäße Anmeldung im Nutzungsbogen.
- Organisation eines möglichst reibungslosen Werlkstattbetriebes.
- Fachaufsicht über die Arbeitsabläufe in der Werkstatt.
- Überwachung der Einhaltung der für den Werkstattbetrieb geltenden Betriebs- und Arbeitsschutzbestimmungen.
- Verhindern von Schwarzarbeit i.S. der geltenden Gesetzes-/Verordnungslage.
- Achten auf Sauberkeit der Werkstatt und des unmittelbar angrenzenden Außenbereichs.
- Kontrollieren, dass nur berechtigte Personen die Werkstatt nutzen.
- Prüfen der Werkzeuge/Geräte auf Betriebssicherheit, Vollständigkeit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit bei Ausgabe und Rücknahme.
- Betätigen der Viersäulenhebebühne und der Kurzhubhebebühnen.
- Erhebung von Gebühren für Nutzung der Schweißgeräte.
- Erhebung von Entgeld für die Entnahme von Getriebeölen.
- Erhebung von Gebühren für die Rückgabe von Altöl in Gebinde formen bei externem Kauf des Öls.
- Ausgeben der vereinseigenen Mietfahrzeuge (Anhänger/Pkw) und Entgegennahme der Nutzungsgebühr; Überprüfen und protokollieren evtl. Mängel.
- Einnahme des Nutzungsentgeldes "Schwellengeld"
Hinweis:
Leistet der Werkstattwart Mitgliedern Hilfestellung bei Reparaturen / Inspektionen an deren Fahrzeugen oder in sonstige Weise, darf hierdurch der reibungslose Ablauf und die Wahrnehmung der Aufsicht nicht beeinträchtigt werden. Eine Haftungsübernahme durch den Werkstattwart (Erfüllungsgehilfen i.S. des BGB) ist ausgeschlossen!
Den Anweisungen des Werkstattwartes ist zwingend Folge zu leisten!